Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
§ 1.1 Die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) sind Bestandteil jeglicher Aufträge und Verträge, die mit der Firma Lambda Systems - Daniel Lubitz (nachfolgend auch "Lambda Systems" genannt) geschlossen werden. Alle Abweichungen oder zusätzlichen Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB bestehen aus 8 DIN A4 Seiten.
§ 1.2 Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lambda Systems nicht wiedersprechen. Regelungen, bei denen diese Bedingungen abgeändert oder aufgehoben werden, sind nur gültig, wenn sie im Rahmen eines vorab festgelegten Vertrages schriftlich vereinbart worden sind.
§ 1.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem die Firma Lambda Systems eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. einen Kostenvoranschlag unterschrieben vom Kunden zurück bekommen hat.
§1.4 Bei allen Leistungen, welche sich mit der Bereitstellung von Servern von dritten befassen, gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Providerfirma. Für jedwede Formen von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen der Website oder Emaildiensten etc., welche durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernimmt die Firma Lambda Systems keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Providerfirma weiter zu reichen.
§ 2. Urheber- und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag, welcher Design-, Programmierleistungen oder ähnliches –das nach dem UrhG als Geistiges gut anzusehen ist, beinhaltet handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags erstellten Entwürfe, Konzepte, Graphiken, Animationen, Software, Quellcodes, Texte oder Layouts wie auch alle weiteren Medien der Firma Lambda Systems, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma Lambda Systems weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung in irgend einer Art verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilstücken des Gesamten, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma Lambda Systems, eine Vertragsstrafe –ohne Nachweis- in Höhe der zehnfachen Summe, jedoch mindestens von 50.000 EURO, auf dem Angebot vereinbarten Vergütung zu veranschlagen.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Firma Lambda Systems insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
Die Firma Lambda Systems überträgt dem Auftraggeber, die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dem Kunden jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung des Nutzungsrechts vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Firma Lambda Systems. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Firma Lambda Systems hat das Recht, auf den Reproduktionsmedien, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt oder die Leistung oder sonstige durch die Firma Lambda Systems realisierten Medien als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Firma Lambda Systems zum Schadensersatz, welche je nach Umfang den Umständen entsprechend individuell, mindestens jedoch den gesetzlichen Vorgaben endsprechend, erhoben werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.
§ 3. Gestaltungsfreiheit
Bei Auftragserteilung werden alle Leistungen, welche sich um die gestalterische Erstellung der auch in §2 genannten Medien, so wie z.B. auch Webdesign, Screen design, Layout design, Printmediendesign, Fotographie Retusche jeglicher Art oder jedem anderen Off- wie auch Onlineline-Medium, besteht Gestaltungsfreiheit. Grundsätzlich bieten wir, sofern nicht anders schriftlich Vereinbart, maximal drei Korrekturstufen, jede weitere Korrekturstufe wird gesondert Stundenbasierend abgerechnet. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma Lambda Systems behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§ 4. Zur Verfügung gestellte Medien
Alle Medien, welche der Auftraggeber der Firma Lambda Systems zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermitteltet hat, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich der Firma Lambda Media Werbeagentur Verlag, dass er zur Verwendung aller übergebenen Medien berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der vom Auftraggeber gelieferten Medien weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Auftraggeber stellt der Firma Lambda Systems von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Korrekturen die durch falsche oder nicht eindeutig verständliche Texte, Inhalte, Datensätze oder schriftliche Vorgaben des Auftraggebers, durch die Firma Lambda Systems zu leisten sind werden gesondert stundenbasierend abgerechnet.
§ 5. Angebote, Vergütungen, Zahlungsbedingungen
5.1 Angebote
Die Angebote und Terminangaben der Firma Lambda Systems verstehen sich freibleibend und sind unverbindlich. Änderungen, welche sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer Leistungssteigerung des Produktes angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben der Firma Lambda Systems vorbehalten.
5.2 Vergütung
Sämtliche Preise verstehen sich netto, da die Firma Lambda Systems Gemäß §19(1) UStG als Kleinunternehmer nicht verpflichtet ist die Umsatzsteuer auszuweisen. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Preise, welche aus dem Angebot hervorgehen. Die Firma Lambda Systems ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu erhöhen. Mit Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen jeglicher Art kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Firma Lambda Systems berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
§ 5.3 Rücktrittsrecht von Aufträgen
Die Firma Lambda Systems räumt dem Auftraggeber ein generelles Rücktrittsrecht von bereits erteilten Aufträgen sowie Einzelpositionen ein, dies erlischt 14 Tage nach Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Beginn der Arbeiten an dem jeweiligen Auftrag bzw. der endsprechenden im Angebot genannten Leistung. Für jedwede noch nicht begonnene im Angebot genannten Leistung bzw. des gesamten Auftrages behält sich die Firma Lambda Systems das Recht vor, 50 Prozent der im Angebot genannten Summe, in Rechnung zu stellten, welche ohne Abzüge z.B.: Skonto, binnen 5 Werktagen auszugleichen ist.
§ 5.4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Firma Lambda Systems ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen und diesen die Rechnung begleichen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma Lambda Systems entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen der Firma Lambda Systems abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Firma Lambda Systems im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus einem solchen Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck, Fahrtkosten und alle weitere Faktoren, welche hinzukommen könnten, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5.5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Die Abnahme eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden (siehe § 3. Gestaltungsfreiheit). Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma Lambda Systems eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Monatliche bzw. jährliche Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb, kontinuierliche Reproduktionen und ähnliches) werden, nach schriftlicher Vereinbarung, halbjährlich, vierteljährlich oder jährlich im Voraus berechnet, wenn dies nicht vorher schriftlich vereinbart wurde wird diese, im Voraus Jährlich verrichtet. Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten Jahres, sofern keine sonstigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, werden zu viel bezahlte Entgelte nicht erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die Firma
Lambda Systems auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 8 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ist die Firma Lambda Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz etc.) vor, so ist die Firma Lambda Systems berechtigt, die Internetpräsenz etc. des Auftraggebers mit der Datum der ersten Mahnung zu sperren.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Rein-Zeichnungen werden keinerlei externe sondern nur für den internen gebrauch Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Firma Lambda Systems, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Kosten für den Versand der Arbeiten und Vorlagen trägt der Auftraggeber.
§ 7. Datensicherheit & Digitale Daten
7.1 Datensicherheit
Übermittelt der Auftraggeber Daten, in welcher Form auch immer, an die Firma Lambda Systems, muss dieser Sicherheitskopien der Daten bei sich halten. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet sich der Auftraggeber, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an die Firma Lambda Systems zu übermitteln.
7.2 Nutzerkennungen und Passwörter
Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennungen und Passwörter zur eigenen Pflege seiner Produkte auf einem der Server der Firma Lambda Systems, verpflichtet er sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte oder Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden selbst, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
7.3 Datenschutz
Die Firma Lambda Systems weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.
7.4 Herausgabe digitaler Daten
Die Firma Lambda Systems ist nicht verpflichtet, druckfertige PDF´s, Quellcode jeglicher Art (insbesondere C / C++, PHP, HTML, Java, Java Script, ActionScript), Layouts, grafische oder sonstige Medien, welche am Computer wie auch analoger Form erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten / Materialien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Für Backupzwecke seitens des Auftraggebers, kann auf Wunsch ein Abbild von eventuell zugehörigen Datenbanken angefertigt werden, welches ausdrücklich, wenn nicht anders vereinbart wurde, gesondert berechnet wird. Hat die Firma Lambda Systems dem Auftraggeber Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Lambda Systems geändert werden. Aus den erhaltenen Daten dürfen keine weiteren Produkte in irgendeiner Art und Weise abgeleitet werden, wie auch das Veröffentlichen und Reproduzieren der originale und das weiterleiten an Dritte ist untersagt und kann zu Schadensersatzforderungen führen.
§ 8. Internetpräsenz (Domain)
8.1 Domainname
Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auch die Vergabe und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird die Firma Lambda Systems lediglich als Vermittler tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden über den Provider der Firma Lambda Systems an die DENIC, InterNIC oder eine andere Organisation zur Domainvergabe weitergeleitet. Weder die Firma Lambda Systems noch ihr Provider hat auf die Domainvergabe Einfluß. Der Auftraggeber kann von einer Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der Firma Lambda Systems ausgeschlossen. Die Firma Lambda Systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die vergebenen Subdomains. Vielmehr versichert der Auftraggeber, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Der Auftraggeber stellt der Firma Lambda Systems von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Firma Lambda Systems wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.
§ 8.2 Domaineigner
Jede vom Auftraggeber bestellte Domain wird auf den Namen des Auftraggebers zur Registrierung angemeldet, das heißt, Eigner (sog. Admin-A) sowie Admin-C des Domainnamens ist immer der Auftraggeber und nicht die Firma Lambda Systems.
§ 8.2 Traffic
Jede vom Auftraggeber bestellte Domain hat im Auftragsvolumen eine festgelegte Trafficangabe, was bis zu diesem Datentransfervolumen, pro Monat für das jeweilige Packet, zur Verfügung steht. Wenn das vereinbarte Datentransfervolumen überschritten wird, wird für jedes angefangene GB eine Summe von 0,50 EURO in Rechnung gestellt und ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auszugleichen. Diese Preisangabe ist ohne Gewähr, da es sich hierbei um Monatspreise handelt, der Kunde verpflichtet sich, sich über diesen selbständig zu Informieren.
§ 9. Spamming (Massenwerbung per E-Mail)
Sollte der Firma Lambda Systems bekannt werden, dass der Auftraggeber Werbe Mails unter Angabe eines bei der Firma Lambda Systems gehosteten Domainnamens verschickt, ohne von den eMail-Empfängern dazu explizit aufgefordert worden zu sein (sog. Spamming), behält sich die Firma Lambda Systems in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsprechung vor, den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren, auch eine Fristlose Kündigung des Vertagsverhältnises ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Werbe-eMails in öffentlichen Newsgroups oder ähnliches.
§ 10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma Lambda Systems Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch die Firma Lambda Systems erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Firma Lambda Systems berechtigt, nach eigenem Ermessen, im Sinne des Auftraggebers die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Sie haftet ausschließlich für Fehler bei eigenem Verschulden, welche nachweislich durch Vorsatz wie auch durch grobe Fahrlässigkeit endstanden sind. Von allen reproduzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber unentgeltlich der Firma Lambda Systems bis zu 20 einwandfreie Kopien des Produktes. Die Firma Lambda Systems ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 12. Rücktrittsrecht bei unzumutbarer Leistung
Die Firma Lambda Systems ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss das Leistungsvolumen für die Firma unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft die Firma Lambda Systems.
§ 13. Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Kommt die Firma Lambda Systems in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
§ 14. Gewährleistung
Die Firma Lambda Systems verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere die ihr überlassenen Vorlagen, Texte, Bildmaterialien, Unterlagen, Muster, Sequenzen und alle anderen Medien sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind binnen 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung –Rechnungsstellung- schriftlich bei der Firma Lambda Systems geltend zu machen. Danach gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen. Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber im Ganzen auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind der Firma Lambda Systems unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Minderung nach einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das nicht Vorhandensein einer zugesicherten Position im Auftragsvolumen, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch die Firma Lambda Systems zurückzuführen.
§ 15. Haftungsbeschränkung
Die Firma Lambda Systems haftet, sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Lambda Systems nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Auftragsvolumen beschränkt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Firma Lambda Systems gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Firma Lambda Systems kein Auswahlverschulden trifft. Die Firma Lambda Systems tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Dies gilt insbesondere für die Vertragsvermittlung zwischen Auftraggeber und Providerfirma (s.a. §1.4). Sofern die Firma Lambda Systems selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs -, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Firma Lambda Systems zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
Der Auftraggeber stellt der Firma Lambda Systems von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Firma Lambda Systems stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Firma Lambda Systems. Für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Firma Lambda Systems nicht.
§ 16. Vertragsdauer bei regelmäßiger Leistung
Soweit der Auftraggeber regelmäßige Leistungen der Firma Lambda Systems in Anspruch nimmt, wird der Vertrag oder der Vertragsteil auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Etwaige zu viel gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
§ 17. Rechnung / Zahlungsziel / Skonto / Zahlungsverzug / Serviceschein / Preiserhöhung
§ 17.1. Das Zahlungsziel beträgt soweit nicht anders vereinbart 14 Tage ohne Abzüge.
§ 17.2. Ein Skonto wird von Lambda Systems in Einzelfällen gewährt, kann jedoch jederzeit nicht mehr gewährt werden auch wenn bis dato regelmäßig eines gewährt wurde.
§ 17.3. Skonto darf vom Kunden nur in Anspruch genommen werden wenn dieser sicherstellt, dass das Geld innerhalb der Skontofrist auf dem Konto von Lambda Systems eingeht.
§ 17.4. Die Skontofrist beginnt mit Rechnungsstellung.
§ 17.5. Ist der Kunde Kaufmann nach dem BGB befindet er sich in Zahlungsverzug 3 Tage nach Rechnungsziel ab Rechnungsdatum.
§ 17.6. Ist die Rechnung später als 3 Tage nach Rechnungsdatum beim Kunden eingegangen so beginnt das Zahlungsziel ab dem Eingangsdatum.
§ 17.7. Ist der Kunde Kaufmann nach dem BGB und erkennt die Rechnung nicht an, kann er gegen die Rechnung schriftlich Einspruch erheben, es ist ihm jedoch nicht gestattet diese nach eigenem Ermessen zu kürzen oder zu verändern. Der Einspruch ist nur rechtsgültig wenn dieser innerhalb des Zahlungsziels schriftlich bei Lambda Systems eingeht.
§ 17.8. Ist der Kunde Kaufmann nach dem BGB und Unterschreibt einen Serviceschein erkennt er den aktuellen Stundenlohn in jedem Fall an.
§ 17.9. Lambda Systems kann einmal im Monat, insofern kein schriftlicher Servicevertrag besteht die Stundenpreise um bis zu 10 % anheben. Der Kunde insofern er Kaufmann nach dem BGB ist, hat sich selbstständig vor Auftragserteilung, maximal 7 Tage nach unterschreiben des Servicevertrages, spätestens jedoch vor Rechnungsstellung über den aktuellen Stundenlohn zu informieren.
§ 17.10. Jeder Reparaturauftrag ist ein Dienstleitungsvertrag, auch wenn das Problem nicht behoben werden konnte ist der Kunde verpflichtet die Fehlersuche in vollem Umfang zu bezahlen.
§ 17.11. Der Rechnungsversand kann nach Wahl durch Lambda Systems auf dem Postweg, Fax oder per E-Mail erfolgen. Lambda Systems ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet. Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann die Lambda Systems hierfür eine Gebühr von EURO 7,50 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen.
§ 17.12 Dauer des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je nach Leistungsbeschreibung ohne oder mit einer Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten geschlossen. Er setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Vertrages durch die Lambda Systems zustande. Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Verträge mit Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
§ 17.13 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch Lambda Systems gilt insbesondere
-ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
-Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
-ein Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen
-die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch Lambda Systems,
-eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die Providerin dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§17.14 Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es Lambda Systems frei, den Server des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung eines Servers berechnet Lambda Systems eine Aufwandspauschale in Höhe von € 20,-. Sollte der Zahlungsverzug länger als 60 Tage andauern, kann Lambda Systems den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
§ 17.15 Lambda Systems wird im Falle einer Kündigung alle auf dem Server des Kunden vorhandenen Daten mit Wirksamwerden der Kündigung vernichten.
§ 18 Leistungszusagen
§ 18.1 Lambda Systems sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Webservers von 98% im Jahresmittel zu, soweit in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sollte diese Erreichbarkeit unterschritten sein, zahlt die Lambda Systems eine Entschädigung, deren Höhe in einem getrennten Service-Level-Agreement vereinbart wird.
§18.2 Lambda Systems betreibt Server in Rechenzentren verschiedenen Länder der Europäischen Union und in den USA. Die Server der Kunden sind in diesen Rechenzentren über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a. Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Falls nicht anders vereinbart, kann die Lambda Systems keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreite übernehmen, sondern stellt Bandbreite nach technischer Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.
§18.2 Kunden können die Server von Lambda Systems für eine unüberschaubar große Anzahl an unterschiedlichen Anwendungen nutzen und dafür nach freiem Ermessen verschiedenste Softwareprogramme einsetzen. Dadurch ergeben sich viele Millionen unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten für die Server. Die schiere Vielfalt dieser Möglichkeiten macht es der Lambda Systems unmöglich, Garantien für die Einsatzfähigkeit und Kompatibilität der Server für eine bestimmte Einsatzform abzugeben.
§ 19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Sollte eine Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages vorhanden sein oder werden, bleibt dieser Vertrag mit allen übrigen Bestimmungen gültig. Gerichtsstand ist Berlin.
§ 20. Rechtswirksamkeit dieser AGB
Diese AGB ist als Teil jedweden Vertrages zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
§21. Gültigkeit
Diese AGB ist Gültig ab 07.02.2007.
01.11.2008, Änderung des Namens "Lambdamedia" in "Lambda Systems"